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E-Zigarette – Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln

 

 

E-Zigarette – Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln


Das Verwaltungsgericht Köln hat am 25. Februar 2014 entschieden, dass E-Zigaretten in der Gaststätte eines Klägers konsumiert werden dürfen, da eine E-Zigarette nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“ wird, in der E-Zigarette werde eine Flüssigkeit verdampft und kein Tabak verbrannt. Schon vom Wortsinn her würde hier nicht geraucht. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt und eine weitere Revision nicht zugelassen.

Im Freistaat Bayern ist der Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten, wenn diese mit einem Liquid betrieben werden.
Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund liegen „keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von E-Zigaretten vor. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen.“
Der Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln wird über das Bundesnichtraucherschutzgesetz mit einem Rauchverbot geregelt. Die Verwendung von elektrischen Zigaretten ist gesetzlich nicht eingeschränkt, weswegen Betreiber des ÖPNV entsprechende Verbote privatrechtlich festlegen müssen. Die Deutsche Bahnuntersagt in ihren Beförderungsbedingungen die Nutzung der elektrischen Zigarette in allen Zügen. Auf den Bahnhöfen ist die Verwendung von elektrischen Zigaretten außerhalb der „gekennzeichneten Raucherbereiche“ von der Hausordnung untersagt. Das Rauchen von E-Zigaretten ist ebenso wie das Rauchen nicht elektrischer Zigaretten in den gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt. Ebenso unterscheiden andere Verkehrsunternehmen im Bereich des Rauchverbotes nicht zwischen E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten, etwa bei den Kölner Verkehrsbetrieben KVB oder der Hamburger Hochbahn AG ist die Benutzung von E-Zigaretten ebenso in allen Fahrzeugen und U-Bahn Stationen verboten.

Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln (weltweit)

Nach den Raucher- /Nichtraucherbestimmungen der US-amerikanischen Eisenbahngesellschaft Amtrak ist der Gebrauch elektrischer Zigaretten in allen Zügen und Bahnhöfen untersagt. Der Gebrauch rauchloser Zigaretten ist bei den meisten Fluggesellschaften weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt. Eine Ausnahme stelltAir Canada dar, deren Bestimmungen für Handgepäck nur das Mitführen der elektrischen Zigarette erlauben, den Gebrauch aber untersagen. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus rauchfreien Zigaretten und bietet diese auf ihren Flügen an. Die angebotenen rauchfreien Zigaretten kommen jedoch ohne jede Elektrik aus und sind somit nicht als elektrische Zigaretten zu bezeichnen. Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten schlug im September 2011 vor, „den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Flugzeugen explizit zu verbieten“. Dieses Verbot soll nicht nur für Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten gelten, sondern für alle Flüge von und in die USA.

Singapore Airlines verbietet aktuell (Januar 2015) beim Start im Zuge der Sicherheitsbelehrung die Benutzung elektrischer Zigaretten.
Nach den aktuellen Vorschriften der ICAO dürfen E-Zigaretten aus Sicherheitsgründen nicht mehr im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern nur noch im Kabinengepäck. Außerdem ist das Aufladen der Akkus an Bord von Flugzeugen untersagt. In der medizinischen Fachliteratur sind einige Fälle dokumentiert, in denen es durch Ausgasung der Lithium-Ionen-Batterien der e-Zigarette zu Verletzungen (insbesondere Verbrennungen) des Benutzers gekommen ist. Die Situation ähnelt der anderer Geräte mit diesen Batterien, wie zum Beispiel Smartphones.

England

England regelt in erster Linie den Konsum Vertrieb und Werbung von Elektrische Zigaretten und Nikotinliquid. Sie nehmen bisher keinen Einfluss auf die Nikotinfreien Liquids und E-Zigaretten welche mit diesen verkauft werden. Der Vorteil von Englischen Herstellern ist das diese Ihre Produkte als Rauch oder Nikotin-Entwöhnung anpreisen dürfen. Folglich sind in England E-Zigaretten genauso zu behandeln wie Tabakzigaretten und sind ebenfalls an allen Lokalitäten verboten an denen diese verboten sind.

USA

In Amerika gibt es ein relativ kompliziertes System bezüglich Elektrische Zigaretten. Hier gibt es eine doppelte Gesetzgebung. Zum einenstellt die Regierung von Amerika in Washington einige Gesetze und Regelungen zum anderen können und machen die Bundesländer zusätzliche Gesetze.

Kanada

In Kanada ist das Dampfen wie bei uns erlaubt jedoch nicht die Einfuhr daher können Sie dort dampfen wie Sie wollen solange Sie sich dort ein komplettes Equipment kaufen.

Australien und Neuseeland

Hier sind die Gesetze so gehandhabt, das der Verkauf und Handel verboten ist, jedoch in einigen Teilen des Landes nicht der Konsum. Daher ist es erlaubt sich sein Equipment aus dem Ausland zu bestellen - wobei eine Bestellgrenze nicht überschritten werden darf. Im Spezialfall Neuseeland sind die Gesetze ähnlich wie in England und die Produkte werden für medizinisches Nikotin Ersatz und Entwöhnung verkauft und konsumiert.

Philippinen

Verboten sind Rauchen und Dampfen auf der Straße und in Räumen wie Casinos, Bars, Spielhallen und Flughäfen. Strafbewährt sind Verstößt mit bis zu vier Monaten Haft und mit Bußgeldern von bis zu 90 Euro belegt. Und noch ein kleiner Hinweis, es wird eine Anti-Raucher-Dampfer-Polizei installiert, die die Einhaltung des Gesetzes streng überwacht.

Finnland

Auch Finnland richtet sich nach der neuen TPD, geht aber weit darüber hinaus. Auf Liquids wird eine heftige Steuer von 0,30 Euro pro Milliliter erhoben, ein kleines Fläschchen kostet allein deswegen drei Euro mehr. Zudem, und das dürfte für viele deutsche Urlauber eine wichtige Info sein, ist in Finnland nur Tabak-Liquid erlaubt. Ein schöner Vergleich : Das ist etwa so, als ob Alkoholiker nur Cola mit Wodka- Geschmack kaufen dürfen. Vorrat mitnehmen!

Argentinien

Seit 2011 herrscht in Argentinien ein vollständiges E-Zigaretten Verbot für Verkauf und Import, während Zigaretten erlaubt bleiben. Die fadenscheinige Begründung: Es sei nicht nachgewiesen, dass E-Zigaretten beim Rauchstopp helfen. Argentinien ist ein wichtiges Tabak- Anbauland, das könnte bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Dort lebende Ausländer bestätigen , dass das Verbot nach wie vor gilt. Allerdings scheint es möglich zu sein, mit selbst mitgebrachten E-Zigaretten zu dampfen . Zudem scheint es einen Schwarzmarkt für E-Zigaretten zu geben und Kunden bestellen (illegal) im Internet.

Singapur

Der kleine Inselstaat ist bekannt für seine strengen Gesetze. Das betrifft leider auch das Dampfen. Es ist dort vollständig illegal, man sollte sich also auf gar keinen Fall erwischen lassen. Die Strafen betragen bei erstmaligem Verstoß bis zu 10.000 Dollar oder bis zu ein halbes Jahr Gefängnis.

Taiwan

Offenbar sind Handel und Import von E-Zigaretten verboten , aber Dampfer werden nicht unter Strafe gestellt. Das könnte sich aber ändern: Ein Verbot ist laut jüngsten Nachrichten geplant.

Thailand

Achtung, die Einfuhr von E-Zigaretten und Liquids nach Thailand ist verboten . In dem Land scheint es zwar eine aktive Dampfer-Szene zu geben, wie unter anderem dieses Forum zeigt. Allerdings haben aber auch die Mitglieder häufig Ärger, so werden offenbar häufig Importsendungen beschlagnahmt . In Reiseberichten heißt es allerdings oft, dass Dampfen vor Ort kein Problem sei und man in größeren Urlaubsorten auch Nachschub bekommt.

Malaysia

In Malaysia ist der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten.

Uganda

In Uganda ist nach dem dortigen Tabak-Kontroll-Gesetz, der Verkauf als auch der Gebrauch von E-Zigaretten/E-Dampfen verboten!

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